Arbeitsrecht - Abfindung
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht. Gleichwohl werden regelmäßig Abfindungen im Rahmen von Kündigungsschutzstreitigkeiten gezahlt.
Da Kündigungen - vor allem wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat - regelmäßig rechtswidrig sind und das Arbeitsverhältnis unter unveränderten Bedingungen fortgesetzt werden müsste, ist der Arbeitgeber meistens bereit, eine Abfindung zu zahlen, damit im Rahmen des Kündigungsrechtsstreits eine Einigung hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden kann.
Die Höhe der Abfindung hängt von diversen Faktoren ab. Dies ist zum einen die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Wahrscheinlichkeit, den Rechtsstreit zu verlieren, die Höhe des Gehalts, welches der Arbeitgeber nach dem verlorenen Rechtsstreit gegebenenfalls nachzahlen muß sowie das Verhalten des Arbeitnehmers während des Rechtsstreits.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund seiner Erfahrung geübt und in der Lage, Sie dahingehend zu beraten, ob eine Abfindung "ausgehandelt" werden kann, wie hoch diese voraussichtlich sein wird und wie Sie sich während des Kündigungsschutzprozesses verhalten sollten. Unabhängig davon empfiehlt es sich ohnehin, nach Erhalt einer Kündigung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Georg Heumüller