Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen. Soweit die Erbfolge nicht geregelt wird, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Oftmals ist jedoch eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Regelung erwünscht. So sollen z.B. von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Erben berücksichtigt werden, einzelne Erben sollen stärker begünstigt werden als andere, oder aber möglichst wenig erben. Mittels Testamenten, Erbverträgen oder Vermächtnissen kann der Wille des Erblassers bezüglich seines Erbes weitestgehend frei umgesetzt werden. Der freie Wille wird jedoch gegebenenfalls durch die Pflichtteilsansprüche der Ehefrau oder Kinder eingeschränkt.

Durch eine frühzeitige, bzw. langfristige Nachlassplanung können bei größeren Vermögen Steuern gespart und Pflichtteilsansprüche minimiert werden. Insofern macht es oftmals Sinn, die Erbfolge - insbesondere bei größeren Vermögen, oder aber Streit in der Familie - rechtzeitig in Angriff zu nehmen.

Rechtsanwalt Heumüller berät Sie dahingehend, wie Sie Ihre Wünsche bezüglich der Erbfolge umsetzen können. Weiterhin vertritt er Ihre Interessen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, wenn Streit innerhalb der Erbengemeinschaft entsteht.