Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Das deutsche Arbeitsrecht ist ausgesprochen arbeitnehmer-freundlich, sodaß Arbeitgeber häufig böse überrascht werden.

Insbesondere beim Ausspruch von Abmahnungen, Kündigungen und dem Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen gibt es gefährliche "Fettnäpfchen", die durch eine rechtzeitige anwaltliche Beratung vermieden werden können.

Rechtsanwalt Heumüller ist seit mehreren Jahren im Arbeitsrecht tätig, hat sich regelmäßig fortgebildet und ist seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragen.

Bereits bei der Gestaltung der Arbeitsverträge können Arbeitgeber Ihre rechtliche Position erheblich verbessern. Deshalb zahlt es sich aus, vor der Einstellung von Arbeitnehmern einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen.

Abmahnungen sind häufig ungültig, weil die strengen formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen vom Arbeitgeber nicht eingehalten werden. Erst im teuren Kündigungsschutzstreit stellt sich dann heraus, daß der "Warnschuss" Abmahnung unwirksam war und eine verhaltensbedingte Kündigung deshalb unverhältnismäßig und ebenfalls unwirksam ist. Um dies zu vermeiden, sollte bereits vor Ausspruch einer Abmahnung ein Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesucht werden.

Aufgrund des besonderen und allgemeinen Kündigungsschutzes ist es äußerst schwierig, sich von einem problematischen Arbeitnehmer zu trennen. Ein Rechtsanwalt prüft und berät Sie, ob im Einzelfall Kündigungsschutz besteht, eine Kündigung Aussicht auf Erfolg hat und welche Voraussetzungen gegebenenfalls noch eingehalten werden müssen. Gerne berät Rechtsanwalt Heumüller Sie im Zusammenhang mit geplanten Kündigungen und vertritt Ihre Interessen vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Weiterhin berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Heumüller im Zusammenhang mit Betriebsratsgründungen und/oder Streitigkeiten mit dem Betriebsrat.

Hinweis: Unter Umständen haben Sie häufig arbeitsrechtliche Fragen und möchten lieber eine feste monatliche Beratungspauschale zahlen, als jede Frage einzeln bezahlen zu müssen. Selbstverständlich besteht für Unternehmen die Möglichkeit, einen Beratungsvertrag abzuschließen. Bitte sprechen Sie Rechtsanwalt Heumüller bei Interesse darauf an.