Strafrecht

Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit unter anderem im Verkehrsrecht, hat Rechtsanwalt Heumüller eine Vielzahl von Mandanten in strafrechtlichen Delikten verteidigt. Typische Delikte im Verkehrsstrafrecht sind die Körperverletzungsdelikte, fahrlässige Tötung, Unfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Nötigung, Bedrohung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr.

Bei einigen dieser Straftaten droht mit der Verurteilung gleichzeitig eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Vorstrafe. Insofern sollte möglichst frühzeitig im Ermittlungsverfahren ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt werden, um Schäden zu vermeiden, die später nicht mehr beseitigt werden können. Insbesondere sollte der Beschuldigte keine Aussagen bei der Polizei machen, ohne zuvor einen Strafverteidiger zu beauftragen.

Rechtsanwalt Heumüller vertritt Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht und setzt sich dafür ein, daß das Strafverfahren bestenfalls eingestellt wird, oder aber das Urteil möglichst glimpflich ausfällt.