Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag / Abwicklungsvertrag
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvetrag ist eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer hinsichtlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Gerne versuchen Arbeitgeber - auch mit massivem Druck - Arbeitnehmer dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, um einen Kündigungsschutzstreit zu vermeiden, oder um den Arbeitnehmer dazu zu bringen, auf Rechte zu verzichten.
Aufhebungsverträge sind vor allem für den Arbeitnehmer hoch riskant, da die Agentur für Arbeit Aufhebungsverträge regelmäßig aus freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses ansehen und deshalb eine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes aussprechen, d.h. der Arbeitnehmer erhält dann für mehrere Wochen kein Arbeitslosengeld. Selbst wenn der Arbeitgeber bereit ist, eine auf den ersten Blick wohlwollende Abfindung zu zahlen, können die anschließenden Nachteile für den Arbeitnehmer immer noch überwiegen.
Sie sollten zunächst auf keinen Fall ohne Bedenkzeit einen Aufhebungsvetrag unterzeichnen, selbst wenn Ihr Vorgesetzter Sie alleine oder zusammen mit einer "Kommission" dazu nötigt.
Außerdem sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
Gerne helfe ich Ihnen weiter:
Bitte rufen Sie mich an unter: 02226 / 88602 - 45 oder
schreiben mir eine Mail an: kanzlei@ra-heumueller.de
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Georg Heumüller