Arbeitsrecht - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Was ist eigentlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und inwiefern unterscheidet er sich von einem Anwalt der lediglich einen Schwerpunkt im Arbeitsrecht hat ?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt der sich in einem Rechtsgebiet spezialisiert hat. Um die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erlangen, muß der Rechtsanwalt
- mindestens 3 Jahre zugelassen sein,
- einen Fachanwaltskurs mit mindestens 120 Zeitstunden besucht haben,
- 3 Aufsichtsarbeiten von insgesamt 15 Zeitstunden erfolgreich absolviert haben und
- innerhalb von 3 Jahren 100 praktische Fälle in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrecht nachweisen können, von denen mindestens 50 Fälle gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren gewsen sein müssen.
In der Regel gelingt es nur einem Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, innerhalb von 3 Jahren 100 praktische Fälle nachzuweisen.
Die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer verleiht die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" nachdem sie das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen geprüft hat. Die näheren Voraussetzungen für die Erlangung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht sind in der jeweils aktuellen Fachanwaltsordung geregelt.
Im Gegensatz zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann jeder zugelassene Rechtsanwalt eine Spezialisierung im Arbeitsrecht angeben. Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet hingegen Gewähr dafür, daß der Fachanwalt tatsächlich fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht hat und umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Arbeitsrechts gesammelt hat.
Gleichzeitig ist es ein Trugschluss, davon auszugehen, daß ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sich lediglich im Arbeitsrecht auskennt. Vielmehr stellt die Fachanwaltsausbildung eine Zusatzausbildung für den Rechtsanwalt dar.
Obwohl gerichtlich entschieden wurde, daß Rechtsanwälte nicht damit werben dürfen, einen Fachanwaltskurs erfolgreich absolviert zu haben, werben viele Kollegen damit. Derartige Werbung ist irreführend und rechtswidrig, da diese Anwälte eben noch keine Fachanwälte sind, sondern lediglich einen Teil der Voraussetzungen für den Fachanwalt, nämlich die theoretische Ausbildung, nachweisen können.