Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen Streitigkeiten, die zu einer Abmahnung und/oder einer Kündigung führen, oder aber die Arbeitnehmer werden aus "betrieblichen Gründen" gekündigt.
Abmahnungen sind häufig unwirksam, da formelle Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, oder aber die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.
Arbeitnehmer genießen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen entweder besonderen, oder allgemeinen Kündigungsschutz, sodaß die Kündigungen sehr oft nicht rechtmäßig sind.
Bei Kündigungen muß innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage bei Gericht eingereicht werden, mit welcher die rechtswidrige Kündigung angefochten wird. Nach Ablauf dieser Frist werden auch rechtswidrige Kündigungen unanfechtbar. Deshalb ist es bei Erhalt einer Kündigung essenziell wichtig, möglichst frühzeitig, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um eine Kündigungsschutzklage vorzubereiten und beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Mit der Kündigungsschutzklage kann erreicht werden, daß das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung/Kündigungen feststellt und der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Da das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung häufig derart belastet ist, daß der Arbeitnehmer nicht mehr bei seinem Arbeitgeber weiterarbeiten möchte, kann im Rahmen eines Kündigungsschutzstreites auch eine Abfindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt werden, um den Rechtsstreit zu beenden. Entgegen einem vielfach verbreitetem Irrtum, kann der Arbeitnehmer nur in ganz wenigen Ausnahmefällen auf Zahlung einer Abfindung klagen. Meistens kann die Zahlung einer Abfindung aber in einem Kündigungsschutzstreit erreicht werden, weil der Arbeitgeber lieber bereit ist, eine Abfindung zu zahlen, als den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Häufig versuchen vor allem Arbeitgeber, die Arbeitnehmer dazu zu bewegen, das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich zu beenden. Dies birgt große Risiken für den Arbeitnehmer und sollte vermieden werden.
Gerne beschäftigen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen. Die Wirksamkeit befristeter Arbeitsverhältnisse unterliegt jedoch strengen rechtlichen Anforderungen, sodaß die Befristungen sehr oft unwirksam sind und deshalb unbefristete Arbeitsverhältnisse bestehen. Das Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses muß vom Arbeitnehmer jedoch durch eine Entfristung beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb einer Frist von 3 Wochen durchgesetzt werden.
Weiterhin entstehen Streitigkeiten wegen falscher Lohnabrechnungen und Arbeitszeugnissen.
Rechtsanwalt Heumüller ist seit mehreren Jahren im Arbeitsrecht tätig, hat sich regelmäßig fortgebildet und ist seit 2011 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragen gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Hinweis: Im Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, daß vor dem Arbeitsgericht (in erster Instanz) jede Partei seine Rechtsanwaltskosten selbst tragen muß. Deshalb empfiehlt es sich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche das Arbeitsrecht umfasst. Gegebenenfalls besteht aber auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, sodaß der Staat die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt. Gerne klärt Rechtsanwalt Heumüller dies mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Georg Heumüller