Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Beratungshilfe
Soweit der Rechtssuchende nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsanwalts für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung aufzubringen, bietet der Staat die Möglichkeit der Beratungshilfe. Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung des Staates und kann beim zuständigen Amtsgericht bei der Beratungshilfestelle beantragt werden. Dafür muß ein Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt werden. Dieses Formular, sowie eine Anleitung, bzw. Ausfüllhinweise können Sie hier herunterladen.
Wichtig: Den Beratungshilfeschein müssen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht holen, bevor Sie den Rechtsanwalt aufsuchen. Weiterhin sollten Sie zur Beratungshilfestelle Unterlagen mitnehmen, aus welchen sich ergibt, warum Sie einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen möchten (z.B. Forderungsschreiben) und Unterlagen, aus welchen sich Ihre wirtschaftliche Situation ergibt (z.B. ALG-Bescheid, Nachweise über finanzielle Verpflichtungen, wie z.B. Darlehensverträge, Mietvertrag, usw.). Schließlich müssen Sie beim Rechtsanwalt eine Eigenleistung in Höhe von 10,00 EUR bezahlen, welche Sie zusammen mit dem Beratungshilfeschein beim Erstgespräch vorlegen müssen.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe kann einkommensschwachen Personen gewährt werden, die nicht in der Lage sind, die Gerichtskosten sowie eigenen Rechtsanwaltskosten in einem gerichtlichen Prozess zu tragen. In bestimmten Verfahren nach dem FamFG wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. Grundsätzliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe sind, daß der angestrebte Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Gerichts-/Anwaltskosten selbst zu tragen. Die Prozesskostenhilfe wird üblicherweise zusammen mit der Klage (d.h. in der Klageschrift) beantragt. Für den Antrag muß der Antragsteller einen Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausfüllen, welcher hier heruntergeladen werden kann. Dem vollständig ausgefüllten Antrag müssen weiterhin sämtliche Dokumente beigefügt sein, aus welchen sich die finanzille Situation ergibt. Dies sind in erster Linie Gehaltsabrechnungen der letzten Monate oder ein ALG-Bescheid sowie Dokumente, aus welchen sich die finanziellen Belastungen ergeben. Das sind z.B. der Mietvertrag oder Darlehensverträge.